Bundesverband digitale Sicherheit e.V. · Stand: August 2026
Nutzt dein Ausbildungsbetrieb einen externen Anbieter, der personenbezogene Daten verarbeitet, zum Beispiel ein Buchhaltungstool oder einen Cloud-Speicher, braucht es dafür einen Vertrag: den Auftragsverarbeitungsvertrag, kurz AVV. Er regelt, was der Anbieter mit den Daten tun darf und was nicht.
Weiterführend: Auftragsverarbeitung (Wikipedia)
Auch als Einzelunternehmer verarbeiten Sie personenbezogene Daten, sobald Sie Kundendaten speichern oder eine Newsletter-Software nutzen. Die DSGVO verlangt dafür ein paar konkrete Dokumente, keine komplette Rechtsabteilung.
Weiterführend: Der Grundlagen-Guide für kleine Organisationen
Die DSGVO verlangt von Unternehmen vor allem drei Dinge: ein Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten, Verträge mit jedem Dienstleister, der in Ihrem Auftrag Daten verarbeitet, und bei riskanten Verarbeitungen eine Folgenabschätzung. Wer diese drei Bausteine sauber pflegt, hat den größten Teil der Pflichten bereits erfüllt.
Dokumentieren Sie für jede Verarbeitung personenbezogener Daten: Zweck, betroffene Personengruppen, Datenkategorien, Empfänger und geplante Löschfristen. Das Verzeichnis ist Pflicht für die meisten Unternehmen und die erste Unterlage, die eine Aufsichtsbehörde im Prüffall anfordert.
Sobald ein externer Anbieter, etwa ein Hosting-Provider, ein CRM-System oder ein Lohnbuchhalter, in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, brauchen Sie einen AVV. Er legt fest, wofür der Anbieter Daten verwenden darf, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen gelten und was im Falle einer Datenpanne passiert.
Bei Verarbeitungen mit hohem Risiko, etwa umfangreichem Profiling oder der systematischen Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche, verlangt die DSGVO eine Folgenabschätzung. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen bleibt das die Ausnahme.
Weiterführend: BfDI, Bundesbeauftragter für den Datenschutz · DSGVO (Wikipedia)
Verwandte Artikel: Datenpannen: Was tun? · Der Grundlagen-Guide für kleine Organisationen · NIS-2 und Zertifizierungen: ISO 27001, TISAX & Co.
Quelle: BfDI · Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
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