Bundesverband digitale Sicherheit e.V. · Stand: November 2025
Die EU hat ein Gesetz erlassen, das Firmen und Behörden zwingt, sich besser gegen Hackerangriffe zu schützen. Das gilt besonders für Betreiber wichtiger Dienste wie Strom, Wasser, Gesundheit oder Internet. Das Gesetz heißt NIS-2-Richtlinie.
Weiterführend: NIS-2-Richtlinie (Wikipedia) · KRITIS-Regulierung (BSI)
Die europäische NIS-2-Richtlinie erweitert den regulatorischen Rahmen für Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen erheblich. Mehr Sektoren und Dienstleister müssen künftig nachweisbare Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und Vorfälle melden.
Weiterführend: NIS-2-Umsetzung in Deutschland (BSI) · Kritische Infrastruktur (Wikipedia)
NIS-2 erweitert den Kreis betroffener Unternehmen deutlich gegenüber der Vorgängerrichtlinie. Auch viele mittelständische Unternehmen fallen erstmals darunter. Wer betroffen ist, muss Risikomanagement-Maßnahmen umsetzen, Vorfälle innerhalb enger Fristen melden und die Geschäftsleitung persönlich in die Verantwortung nehmen.
Deutschland hat die NIS-2-Richtlinie bislang nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt, die Frist dafür lief bereits im Oktober 2024 ab. Das NIS-2-Umsetzungsgesetz befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren. Das ändert nichts an der Dringlichkeit. Wer betroffen ist, sollte die Vorbereitung jetzt beginnen, statt auf den finalen Gesetzestext zu warten.
Weiterführend: IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (BSI)
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Quelle: BSI, IT-Sicherheitsgesetz 2.0 · EU NIS-2-Richtlinie
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